Spenden bis 300 Euro
Sofern die Spende maximal 300 Euro beträgt, benötigt das Finanzamt nicht zwingend eine Spendenbescheinigung zur steuerlichen Absetzung der Spende. Hier genügt es der Bundesfinanzverwaltung, wenn der Spender eine Buchungsbestätigung seiner Bank als Nachweis zusammen mit seiner Steuererklärung beim Finanzamt einreicht. Es handelt sich um einen vereinfachten Spenden-Nachweis.
Darauf müssen folgende Informationen enthalten sein:
- Name und Kontonummer von Empfänger & Spender
- Betrag (in Euro) & Buchungstag
- Steuerbegünstigter Zweck
- Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt
Spenden über 300 Euro
Übersteigt die Spende den Grenzwert von 300 Euro, benötigt das Finanzamt vom Spender eine vom Verein ausgestellte Spendenbescheinigung, also einen Nachweis über den erhaltenen Betrag. Beim Erstellen von Spendenbescheinigungen muss der Verein grundsätzlich die von der Finanzverwaltung amtlich bereitgestellten Muster verwenden.